Riesta Förderung
Riesta-Förderung
Man kann seine private Altersvorsorge gut über eine Form eines Riesta-Vertrages ansparen. Das ist nicht verpflichtend, sondern kann freiwillig erfolgen.
Die staatlichen Förderungen und Zulagen sind sehr hoch und wurden 2008 nochmals angehoben. Sie gelten für alle förderberechtigten Personen wie Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig sind, Beamte, Wehr-und Zivildienstleistende und Hausfrauen gleichermaßen. Das sind die Personen, deren gesetzliche Altersvorsorge in der Zukunft geringer ausfallen wird.
Um in den Genuss der vollen Förderungen zu gelangen, ist es wichtig den eigenen individuell festgesetzten Mindestbeitrag angespart zu haben. Der Staat zahlt die Zulagen und eventuellen Steuervorteile aus seinen erwirtschafteten Steuern. Auch über betriebliche Altersversorgungen sind TeilRiestaverträge möglich z.B. über eine Direktversicherung oder Pensionskasse bzw. Pensionsfonds.
Bei eingezahlten monatlichen Mindestbeiträgen kann man als Riesta-Vertragspartner pro erwachsener Person 154,- Euro pro Jahr bekommen. Insofern es sich um Ehepartner handelt, kann jeder Partner eine lebenslange Altersrente erwirtschaften, auch wenn einer davon nicht selbst förderberechtigt ist. Familien mit Kindern erhalten pro Kind 185,- Euro und für Babies, die nach 2007 geboren wurden sogar 300,- Euro pro Jahr.
Dazu kommen noch Steuerermäßigungen, wenn man die jährlich eingezahlten Beiträge am Jahresende in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabe absetzt. Seit 2008 sind darüber Summen
bis 2100 Euro steuerlich geltend zu machen.
Welche Förderungshöchstgrenzen individuell bestehen, kann man sich leicht über einen Vergleichsrechner via Internet ausgeben lassen.
Ähnliche Beiträge:
- Riesta Grundzulage
- Riesta Berechnung
- Risterrente (richtig Riesterrente)
- Die Riesta Rente ist keine Riester Ente
- Riesta Rente
- Riesta Kinderzulage
- Die Riesta Rente
- Mit Riesta zu finanzieller Sicherheit im Alter
- Rieter Rente
- Riesta Fondssparplan
- Riesta Rente
- Hat eine Riesta Rente Nachteile?
- Wohn Riesta
- Ist die Riesta Rente eine gute Alternative zur Eigenheimzulage?
- Riesta und vermögenswirksame Leistungen
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.