Hat eine Riesta Rente Nachteile?

Im Vergleich zur kapitalbildenden Lebensversicherung schneidet die Riesta Rente bezüglich der Auszahlung schlechter ab. Es kommt allerdings auf den Anbieter an. Ein Vergleich lohnt sich allemal. Sprechen Sie dazu mit unseren Riester-Spezialisten. Denn der korrekte Name ist nicht Riesta, sondern Riester, nach dem, der dieses System der freiwilligen privaten Versicherung erfunden hat, Walter Riester.

Wie schon erwähnt, besteht hier nur die Möglichkeit, eine monatliche Rente zu erhalten.

Bei Renteneintritt ist jedoch eine 30-prozentige Auszahlung möglich. Dabei müssen Zulagen nicht zurückgezahlt werden. Auszahlungen aus dem Vertrag der Riesterrente müssen voll versteuert werden. Die Entlastung bei der Steuer während der Laufzeit wird damit wieder aufgehoben. Wenn man im Rentenalter ins Ausland zieht, ist eine Rückzahlung der Zulagen und Steuervergünstigungen fällig. Das gilt auch, wenn der Versicherte vor dem Eintritt der Rente verstirbt. Hier gibt es aber die Möglichkeit, dass der Ehepartner mit einem Riesta Vertrag Zulagen übernehmen kann. Bei unserer Gesellschaft bekommt der Ehepartner den eingezahlten Beitrag plus Rendite plus Zulagen.

Begünstige für eine Riesta Rente sind in der Regel alle Personen, die gesetzlich rentenversichert sind. Selbstständige, die keine freiwillige Rentenversicherung abgeschlossen haben, Arbeitslose, Hausfrauen und Studenten können keine Riesta Rente abschließen. Hier besteht nur die Möglichkeit, in den Vertrag des Ehepartners aufgenommen zu werden, wenn dieser die Voraussetzungen erfüllt. Ansonsten haben Selbstständige noch die Möglichkeit, eine Rürup-Rente zur Alterssicherung abzuschließen.

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