Riesta Fondssparplan

Riesta-Fondssparplan

Eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge ist ein Riesta Fondssparplan. Es gibt die Chance Riesta Fondssparpläne in unbegrenzter Höhe mit oder ohne staatliche Förderung abzuschließen.

Über eine gute Rendite profitiert der Vertragspartner dennoch und zudem fällt die spätere nachgelagerte Besteuerung der Rente weg.

Für eine bestimmte Mindestlaufzeit zahlt man in den Fondssparplan ein
und muss bei der Gewinnauszahlung zum Renteneintrittsalter nur die
Hälfte des Gewinns versteuern.

Das Fondskapital besteht aus eingezahlten Beiträgen, eventuellen
Zulagen (je nach Abschlussart) und einem eventuell höheren Wert der
zusammengefassten Fondsanteile.

Die Kapitalsumme kann zu Rentenbeginn in einer Summe ausgezahlt werden, wenn man eine 100 prozentige Auszahlung im Vertrag abgeschlossen hat oder als monatliche Rente ausgezahlt werden. Große Fondsgesellschaften bieten die Möglichkeit eines Riesta-Fondssparplanes an, die sich etwas von der klassischen Fondssparvariante unterscheidet. Vorteilhaft ist, dass man selbst bei Abfall der Renditen den einmal selbst eingezahlten Betrag in jedem Fall wiedererhält, insofern keine staatliche Förderung erfolgte.

Klassische Fondssparpläne sind ab 2009 von der dann eingeführten
Abgeltungssteuer betroffen, die vorschreibt, dass von der Rendite des
Fonds 25 Prozent und ein Soli Zuschlag sowie zusätzlich ggf.
Kirchensteuern abgezogen werden. Diese Forderung gilt für den Riesta
Fondssparplan nicht.

Aufpassen sollte man bei Abschluss des Vertrages, dass einerseits von
der Rendite noch ein kleiner Anteil für die Sicherheit abgezogen wird,
dass man den eingezahlten Betrag auch bei Verlust wiedererhalten kann. Außerdem können Vertragskosten und ein Ausgabenaufschlag anfallen.

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