Mit Riesta zu finanzieller Sicherheit im Alter

Die Riesta Rente ist ein Vertrag der mit zwei Arten von Zulagen gefördert wird. Zum einen die Grundzulage für den Erwachsenen, die zwischen 76 Euro (noch vor Jahren) und 154 Euro heute beträgt. Dann gibt es noch die Kinderzulage, die zwischen 92 Euro und 185 Euro beträgt. Das richtet sich nach dem Geburtsjahr. Sind die Kinder im Jahr 2008 geboren, gibt es je Kind 300 Euro.Das richtet sich prozentual danach, wie viel der Versicherer als Mindesteigenbeitrag leistet, ob 2 %, 3 % oder 4 %. Die vollen Zulagen gibt es bei 4 % Eigenbeitrag vom monatlichen Bruttolohn.

Ehepartner ohne Beruf werden beitragsfrei geführt, wenn die Grundzulage und Kinderzulage der Riesta Rente ausreicht. Auch das ist abhängig von dem gezahlten Mindesteigenbeitrag. Damit sich die Riesta Rente auch für kinderlose Paare und Besserverdiener eignet, können diese ihre Beiträge als Sonderausgaben in der Steuerklärung geltend machen.

Sollte der Steuervorteil höher als die Zulagen aus der Riesta Rente sein, gibt es zusätzlich Geld vom Finanzamt. Dabei ist aber zu beachten, dass zusätzlichen Sonderausgaben den Betrag von maximal 2100 Euro im Jahre 2008 nicht überschreiten und der Grenzsteuersatz nicht über 42 % liegt. Bei den meisten ist das jedoch nicht der Fall.

Die Zulagen müssen beim Riesta Versicherungsunternehmen beantragt werden. Es kann jedoch ab 2005 ein Dauerzulagenantrag gestellt werden, damit das jährliche Neu-Beantragen der Zulagen für die Riesta Rente entfällt.

Seit 2006 gelten bei der Riesta Rente nur noch die Unisex Tarife. Das heißt, Männer und Frauen werden gleich behandelt und bekommen trotz ihrer unterschiedlichen Lebenserwartungen gleich hohe Renten aus ihren Verträgen der Riesta Rente ausgezahlt.

Übrigens sagen es viele Menschen verkehrt. Die richtige Bezeichnung ist nicht Riesta Rente, sondern Riester Rente nach ihrem „Erfinder“ Walter Riester.

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