Riesta Berechnung

Die Riesta-Rente ist ein vom Staat gefördertes Produkt zur privaten Altersvorsorge. Die Förderungen bestehen aus Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Die Berechnung, welche Summe vom Staat bezahltem Geld dem Riesta-Vertragspartner zusteht, kann z.B. über einen Riesta-Rechner erfolgen.

Im Moment erfolgt die Berechnung nach folgenden Zuschlagssätzen: eine erwachsene Person kann eine Grundzulage von jährlich 154,- Euro
bekommen. Diese steht im Ehefall auch dem jeweiligen Ehepartner zu. Für ein Kind, das vor 2008 geboren wurde, bekommt der Riestavertragspartner 185,- Euro im Jahr. Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren sind, erhalten sogar einen Zuschuss von 300,- Euro.

Beispielhaft erklärt, bekommt eine alleinstehende Person bei einem
Jahreseinkommen von 30.000,- Euro im Jahr 2008 eine staatliche Zulage von 154,-Euro zum eingezahlten Beitragsgeld von 1046,- Euro im Jahr, damit erreicht seine Gesamtsparleistung 2100,- Euro, für die er in der jahrlichen Steuererklärung auch 2100,- Euro als Sonderausgabe geltend machen kann und 505,- Euro Steuerabgaben spart. Die Gesamtförderung durch den Staat beträgt in seinem Fall 31,4 %.

In anderen Fällen (z.B. mit Kindern und relativ hohem Einkommen,
welches einen hohen Sonderausgabenabzug ermöglicht) kann die Förderung bis zu 70% betragen, die vom Staat zum Eigenanteil hinzubezahlt wird. Ein hoher Vorteil beim „Riestan“ ist der, dass zur Hart IV -Berechnung das berechnete und angesparte Riestakapital nicht miteinbezogen werden darf.

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