Wissenswertes zur Funktion eines Datenschutzbeauftragten
Seit 2001 ist die Institution des Datenschutzbeauftragten im Bundesdatenschutz-Gesetz festgelegt. In den §§ 4f und 4g sind einheitliche gesetzliche Bestimmungen für den nicht öffentlichen Bereich sowie für den öffentlichen Bereich des Bundes geregelt. Diese Paragrafen regeln die Rechtsstellung, die Aufgaben und die Bestellung sowohl betrieblicher als auch behördlicher Beauftragter für …