Riesta Kinderzulage

Die Riesta Kinderzulage

Die 2002 in Kraft getretene Riesta Rente fördert mit staatlichen Zulagen die freiwillige Zusatzversorgung für die Altersvorsorge. Denn mittlerweile reicht die gesetzliche Altersvorsorge in den meisten Fällen nicht.
Von dieser Förderung profitieren nicht nur Sie persönlich, sondern auch Ihr Partner und die Kinder. Denn jeder kleine Sprössling bekommt eine jährliche Riesta Kinderzulage vom Staat 185,00 Euro Zulage. Kinder die 2008 geboren sind, sich freuen über 300,00 Euro im Jahr.

Sie können sich für die klassische Rentenversicherung, den Bank- und Fondssparplan oder für WohnRiesta entscheiden. Fonds sind allerdings nicht ganz risikofrei. Die aktuelle Rendite ist abhängig vom Aktienmarkt. Der WohnRiesta finanziert Ihnen und Ihrer Familie so zu sagen das Eigenheim. Das angesparte Geld darf zu 100% für diesen Zweck genutzt werden und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Versicherung muss sich aber minimal auf 10.000 Euro belaufen.

So kann Ihre maximale Förderung mit Riesta Kinderzulage aussehen.

Pro Person 154,00 Euro

Pro Kind 185,00 Euro

Pro Kind ab 2008 geboren 300,00 Euro

Wenn Sie und Ihre Partner, mit 4% des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in die Riesta Kasse einzahlen sind das zusammengerechnet schon 308 Euro jährlich, dazu kommt dann noch die Riesta Kinderzulage. Alles in allem ist das eine beträchtliche Summe, die Ihrer Altersvorsorge gutgeschrieben wird.

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