Die Riesta Rente ist keine Riester Ente
Riester Ente
Seit 2002 gibt es eine kapitalgedeckte Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Sie nennt sich Riester Ente. Die Riester Ente fördert alle Rentenpflichtversicherten. Auch Soldaten, Richter und Beamte mit Ihren Lebensgefährten werden gefördert. Sind die Ehepartner nicht berufstätig, so werden sie dennoch von der Riester Ente gefördert. Viele sprechen aber auch von der Riesta Rente. Beides ist nicht korrekt, die richtige Bezeichnung ist Riester Rente nach Walter Riester.
Wie funktioniert nun die Riesta Rente, pardon Riester Rente?
Als Beitrag kann 2 % bis 4 % Ihres Bruttoeinkommens eingezahlt werden, um die maximale Förderung zu erhalten. Diese betragen bei 2 % Mindesteigenbeitrag 76 Euro pro Erwachsenen und 92 Euro pro Kind. Bei einem Mindesteigenbeitrag von 3 % bekommt man 114 Euro pro Erwachsenen und 132 Euro pro Kind. Und bei einem Mindesteigenbeitrag von 4 % sind es 154 Euro pro Erwachsenen und 185 Euro pro Kind. Richtig lohnt sich eine Riester Ente bei Familien mir vielen Kindern. Bei manchen Versicherungsgesellschaften ist es nicht mal mehr nötig, dass der Ehepartner einen extra Beitrag in seine Riesta Rente zahlt. Dieser kann durch die Kinder- und Grundzulagen schon ersetzt werden. Auch für Kinderlose und Besserverdiener lohnt sich die Riester Ente, denn sie können bei der Steuer Ihren Beitrag als Sonderausgabenabzug gelten machen. Dieser beträgt für die Riesta Rente bis zu 2100 Euro abzüglich der Zulagen. Es kann beim Versicherungsunternehmen ein Dauerzulagenantrag gestellt werden, damit man nicht jedes Jahr eine neue Meldung stellen muss. Die Riester Ente wird nur vom Arbeitnehmer bezahlt, der Arbeitgeber bezuschusst diese nicht. Man kann allerdings einen Antrag auf vermögenswirksame Leistungen mit der Riesta Rente verbinden.
(Schreibfehler gewollt)
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