Riesta und vermögenswirksame Leistungen

Riesta vom Betrieb bezuschusst

In der betrieblichen Rente übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Kosten für die Riesta Rente. Auch dort gibt es eine Förderungen vom Staat. Es gibt nämlich die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen auf den Riesta Vertrag zu erhalten. Einige Betriebe geben zu den so genannten VWL noch etwas dazu. Fragen Sie doch einfach Ihren Betrieb. Und wenn nicht, das Angebot der betrieblichen Altersvorsorge muss Ihnen der Arbeitgeber unterbreiten! Das ist Gesetz seit 2008.

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