Energieberatung durch einen Energieberater

Um sinnvoll die eine Modernisierung / Sanierung eines Gebäudes zu planen ist es nötig, die Dienstleistung von einem Energierater in Anspruch zu nehmen.
Hierbei handelt es sich bei einer Energie-“Vor-Ort-Beratung” um eine förderfähige ingenieurmäßige Fachberatung. Innerhalb der Energieberatung durch einen Energieberater wird umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die Warmwasserbreitung die Heizungsanlagentechnik sowie die mögliche Nutzung erneuerbarer Energien genaustens eingegangen.
Die Ergebnisse dieser “Vor-Ort-Beratung” sind für den Haus- und Wohnungseigentümer eine wichtige und wertvolle Entscheidungshilfe bei der Planung und Realisierung von Energiesparmaßnahmen.
Eine “Vor-Ort-Beratung” gliedert sich dabei in drei Phasen.
1. die Erfassung des Ist-Zustandes des Gebäudes vor Ort
2. die Erstellung eines schriftlichen Beratungsberichtes
3. die Übergabe des Beratungsberichtes im Rahmen des persönlichen
Beratungsgepräches und die Rahmen der Moderierung genau mit dem Immobilienbesitzer abzusprechen.
Eine Förderung der “Vor-Ort-Beratung” erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft. Die Beantragung und Abwicklung der Förderung erfolgt über den Energieberater direkt.
Um die Aussagekraft der Ergebnisse zu konkretisieren, kann man mit Hilfe der Thermografie Schwachstellen an der äußeren Gebäudehülle auf farbigen Bildern darstellen. Auf diesen, von einer Wärmebildkamera aufgenommenen Bildern, sind sehr schnell mögliche „Energielecks“ visuell dargestellt.

I. Beck

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