Riesta Rente

Riesta Rente – Was ist das?

Bei der Riesta Rente, die 2002 aufgelegt wurde, handelt es sich um die offizielle Abwendung von dem Umlageverfahren zu einer privaten Altersvorsorge, die durch Kapital abgedeckt wird. Eine staatliche Förderung im Rahmen der Produkte der Riesta Rente erhalten alle Nichtselbständigen und deren Ehegatten. Ist der Ehegatte selbständig, ist er in dem Fall wieder Riester förderungsfähig, wenn der Partner bzw. die Partnerin kein Selbstständiger ist. Dies nennt man mittelbare Zulagenberechtigung. Weiterhin bekommen Beamte, Kranke, Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger die volle Riesta Förderung, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Um die vollen Riesta Rente Zulagen zu erhalten, müssen Mindesteigenbeiträge eingezahlt werden. Sie liegen bei der Riesta Rente bei 2 %, 3 % oder 4%. Nach diesen Mindesteigenbeiträgen errechnen sich die Riesta Rente Zulagen, also die Grundzulage für den Erwachsenen und die Kinderzulage für jedes Kind. Die Zulagen werden jährlich vom Staat auf die Altersvorsorge obendrauf gepackt. Die Grundzulage beträgt bei 2 % Mindesteigenbeitrag 76 Euro und die Kinderzulage 92 Euro. Bei einem Mindesteigenbeitrag von 3% beträgt die Grundzulage 114 Euro und die Kinderzulage 138 Euro. Bei 4 % Mindesteigenbeitrag sind es 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage. Die Riesta Rente lohnt sich für jeden. Also auch für Singles, Paare, die keine Kinder haben oder wo einer von beiden Vielverdiener ist. Dann kann man die eingezahlten Beiträge der Riesta Rente steuerlich als Sonderausgaben geltend machen, wobei man dabei aber nicht den maximalen Sonderausgabenabzug überschreiten darf. Auch das ist wieder abhängig von der Höhe des Riesta Rente Mindesteigenbeitrages. So liegt der Sonderausgabenabzug bei 1050 Euro, also bei 2 % Mindesteigenbeitrag, bei 3 % Mindesteigenbeitrag bei 1575 Euro und bei einem Mindesteigenbeitrag von 4 % bei 2100 Euro. Um die jährliche Meldung der Zulagen zur Riesta Rente beim Finanzamt zu vermeiden, gibt es ab 2005 die Dauerzulagenmeldung. Diese gilt automatisch für die Laufzeit der Riesta Rente.
Im Übrigen heißt die Riesta Rente in Wirklichkeit nach ihrem „Erfinder“ Walter Riester, also korrekt „Riester Rente“.

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