Wie funktioniert die Riester Rente?

Der Versicherer zahlt dem Versicherten eine Rente, wobei die bisher eingezahlten Beiträge zurück erstattet werden. Das ist jedoch nicht als einmaliger Betrag möglich, wie z. B. bei einer Lebensversicherung, wo es ein Wahlrecht gibt. Vorteil ist, dass kein Geld verloren wird. Zusätzlich erhält der Versicherte die erwirtschafteten Gewinne ausbezahlt. Nur Versicherungen, die diese komplette Rückerstattung eingezahlter Beiträge garantieren können, erhalten eine Zertifizierung als Anbieter von Riesterrenten.

Außerdem kann ein Häuslebauer für den Kauf von Wohneigentum von 10 Tausend bis zu 50 Tausend Euro vom angesparten Kapital aus der Riesterrente entnehmen, und zwar ohne Zinsen.
Voraussetzung ist die Eigennutzung des Wohneigentums. Zwei Jahre, nachdem der Betrag entnommen wurde, müssen Beträge zurückgezahlt werden. Dies geschieht in konstanten Raten.
Solche Beträge unterliegen dann nicht der staatlichen Förderung, hier ist noch ein Anteil an Sparleistungen zu erbringen. Dann hat man auch weiterhin den vollen Anspruch auf die Förderung. Bis zum Beginn der Rentenzahlung müssen die vorher entnommenen Gelder vollständig wieder eingelegt werden. Auch bei Arbeitslosigkeit oder bei drohender Arbeitslosigkeit bietet die Riester-Rente einen guten Schutz des Vermögens. Wer irgendwann in die Arbeitslosengeld-II-Zahlung rutscht, besser bekannt als Hartz IV, muss nicht um das angesparte Vermögen der Riester-Rente fürchten, da es nicht zum übrigen Vermögen angerechnet wird. Dass bedeutet, es muss nicht verbraucht werden, damit man Leistungen nach Hartz IV erhält.

Außerdem kann man auch das Kapital, was per Riester-Vertrag angespart wurde, einem anderen Anbieter überschreiben. Zum Beispiel dann, wenn dieser Anbieter besser Leistungen hat. Außerdem ist es möglich, vorhandene Verträge beim gleichen Versicherer auf günstigere Tarife umzustellen. Die Summe der bisher eingezahlten Beiträge kann unter Umständen zu diesem Zeitpunkt mehr sein, als das Kapital. Durch Abschlussgebühren, Abzüge und Provisionen bei Abschluss der Versicherung wird das eingezahlte Kapital zunächst erst einmal verringert. Bei Fonds können auch Kursverluste oder generell niedrige Kurse ein Grund dafür sein, dass weniger im Topf ist, als eingezahlt wurde. Deshalb ist es wichtig, vor der Umschreibung, dem Tarifwechsel oder dem Wechsel beim Versicherer die Konditionen genau prüfen. Hier fallen auch oft Bearbeitungsgebühren für den Wechsel des Vertrages an.

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