Riester Rürup

Die Alternative zu Riester, Rürup, ist die zweite Art der zusätzlichen Altersvorsorge. Neben der Riester Rente und der Betriebsrente wird seit der Rentenreform im Jahre 2005 neben Riester Rürup auch vom Staat gefördert.

Dabei gelten für Riester, Rürup einige Auflagen, die eingehalten werden müssen. So gilt bei Rürup, dass diese Altersvorsorge nicht vererbt werden kann. Sie darf nicht beliehen werden und auch nicht verkauft werden. Eine einmalige Kapital-Auszahlung von 30 %, wie bei der Riester Rente ist auch nicht möglich. Hier wird im Alter die Vorsorge in eine monatliche zusätzliche Rente umgewandelt.

Bei der Alternative zu Riester, Rürup, können die Beiträge zu 60 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Dies ist mit einem Höchstbetrag verbunden, der für Alleinstehende bei einer Einzahlung von 20.000 bei 12.000 Euro liegt und für Verheiratete bei einer Einzahlung von 40.000 Euro bei 24.000 Euro.

Jedes Jahr erhöht sich der abzugsfähige Steueranteil um 2 Prozent. Dies gilt ab 2005 mit dem Beschluss des Gesetzes zur Rentenreform. Erst im Jahr 2025 sind 100 Prozent der Aufwendungen von der Steuer absetzbar.

Die Rürup für Selbstständige kann auch von Besserverdienenden abgeschlossen werden, zusätzlich zu Riester. Rürup ist für Nichtselbständige nach einer gewissen Zeit voll steuerpflichtig. Die zweite Altersvorsorgesäule neben Riester, Rürup, lohnt sich aber viel mehr für Selbständige, denn sie können sich mit dieser Altersvorsorge eine steuerbegünstigte Zusatzrente aufbauen. Freiwillige Einzahlung von Selbständigen in die Rentenkasse bleiben anfangs auch bis zu 60 Prozent steuerfrei.

Ähnliche Beiträge:

Schreibe einen Kommentar