Riesta Rente Erklärung
Riesta Rente Erklärung
Die Riesta Rente, die 2002 in Kraft trat, sollte die Bevölkerung, mittels staatlichen Förderungen, zur freiwilligen Zusatzversorgung der gesetzlichen Rente anregen. Denn bekannterweise wird die staatliche Rente in wenigen Jahren die Kosten im Alter nicht mehr decken können. Die Riesta Rente wurde benannt nach dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester und heißt richtig: Riester Rente.
Bis jetzt wird noch an der Riesta Rente gefeilt, so zum Beispiel beim WohnRiesta. Anstatt nur 30%, ist es seit 2008 möglich 100% des gesparten Kapitals für eine eigen genutzte Immobilie zu investieren.
Haben Sie auch Anspruch auf die staatliche Förderung? Hier eine kleine Riesta Erklärung.
Sie können die staatliche Zulage beantragen, wenn Sie in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, Beamter sind und auch bei Bezieher von Arbeitslosengeld I und II. Denn diese Beiträge sieht die Arbeitsagentur nicht als Vermögen oder Einkommen. Sie zahlen 4% des Bruttoeinkommens in die Riesta Kasse und 154,00 Förderung pro Person und 185,00 Euro pro Kind kommen jährlich auf das Sparkonto. Die 2008 geborene Sprösslinge sind es sogar 300,00 Euro.
Es gibt mehrere Varianten der Riesta Rente. Klassisch die Rentenversicherung, solide und risikofrei. Weitere sind WohnRiesta, der Fonds- und der Banksparplan. Fonds sind eine wacklige Angelegenheit. Denn entweder bringt der Fondsparplan eine gute Rendite für die Altersvorsorge oder Sie bekommen nur das eingezahlte Kapital für den Ruhestand zurück.
Die Riesta Rente sichert Ihnen ein Polster für das leben nach dem Arbeitsleben.
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