Risterrente (richtig Riesterrente)
Die Risterrente
Die Risterrente ist eine vom Staat seit 2002 geförderte Altersvorsorge. Sie ist für jeden nur von Vorteil. Sie ist für Pflichtversicherte in der Rentenversicherung sowie Richter, Beamten, Soldaten und die selbstständig tätigen Ehegatten dieser Personengruppen. Gefördert wird jeder Erwachsene aus dem Vertrag der Risterrente und jedes Kind.
Die Förderungen der Risterrrente belaufen sich bei einem Mindesteigenbeitrag von 2 % für jeden einzelnen Erwachsenen auf 76 Euro und pro Kind auf 92 Euro. Bei einem Mindesteigenbeitrag von 3 % bekommt jeder Erwachsene 114 Euro und jedes Kind 138 Euro. Bei 4 % Mindesteigenbeitrag bekommt jeder Erwachsene 154 Euro und jedes Kind 185 Euro. Kinder, die ab 2008 geboren worden sind, erhalten 300 Euro pro Jahr Kinderzulage zur Risterrente.
Risterrente: Lohnenswert für Alleinstehende und Familien mit Kind(ern)
Auch bei Familien mit mehreren Kindern wird jedes Kind bei der Risterrente gefördert und lohnt sich deshalb für diese Personengruppe umso mehr. Paare die keine Kinder haben oder zuviel verdienen, können ihre Beiträge der Risterrente als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Das sind ab 2008, bis zu 2100 Euro die abzüglich der Zulagen beim Finanzamt geltend gemacht werden können.
Um nicht jedes Jahr erneut einen Zulagenantrag für die Risterrente zu stellen, gibt es ab 2005 die Möglichkeit einen Dauerzulagenantrag beim Spezialisten anzulegen. Das erleichtert dem Versicherer der Risterrente die lästige jährliche Meldung der Zulagen.
Ehepartner sollten darauf achten, dass sie jeder einen Vertrag der Risterrente besitzen, denn es gibt nur einmal die Kinderzulage. Auch für die Erbfolge ist das wichtig. Bei unserem Angebot ist es nämlich so, dass an die Hinterbliebenen das Geld aus der Risterrente plus Gewinnen ausgezahlt wird, wenn der Versicherte vor Renteneintrittsalter verstirbt. Bei Eheleuten wird dann die Förderung auf den anderen Vertrag übertragen, so dass zusätzlich zu Risterrente plus Gewinn noch die staatlichen Zulagen ausgezahlt werden. Die Rentengarantiezeit bei uns beträgt dabei 18 Jahre, die meisten Gesellschaften zahlen nur 5 bis 10 Jahre aus.
(Schreibfehler gewollt)
Ähnliche Beiträge:
- Mit Riesta zu finanzieller Sicherheit im Alter
- Die Riesta Rente
- Riesta Rente
- Die Riesta Rente ist keine Riester Ente
- Riesta Berechnung
- Riesta Kinderzulage
- Rieter Rente
- Riesta Grundzulage
- Riester-Vertrag für Beamte
- Riesta Förderung
- Riesta Banksparplan
- Hat eine Riesta Rente Nachteile?
- Ist die Riesta Rente eine gute Alternative zur Eigenheimzulage?
- Riester Rürup
- Riesta Fondssparplan
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.