Riester-Vertrag für Beamte
Die private Altesvorsorge wird für jeden Bürger Deutschlands immer wichtiger. Auch Beamte, deren Verdienste nur noch selten erhöht werden und deren Pensionen eher Kürzungen erfahren, können mit einem Riester-Vertrag durch eine vom Staat geförderte Zulage und Steuerremäßigungen profitieren. Diese Möglichkeiten werden dieser Berufsgruppe z. B. über einen Riester-Vertrag gegeben, der für Beamte genauso gilt, wie für andere angestellte Berufsgruppen. Durch einen Riester-Renten-Vergleich für Beamte kann sich ein Interessent leicht informieren, welche Beträge ihm zustehen und welche steuerlichen Vorteile er mit einem Riester-Vertrag gewinnen kann.
Als Eheleute bekommen Beamte aus einem Riester-Vertrag Zulagen von 154,- Euro pro Person und für jedes Kind eine Zulage von 185,- Euro. Ab 2008 erhält man für ein Baby sogar eine Kinderzulage von 300,- Euro jährlich. Da die Beamtenbezüge in der Regel recht hoch liegen, kommen ihnen auch die steuerlichen Vorteile aus einem Riester-Vertrag in voller Höhe zu Gute. Die Beitragszahlungen für einen Riester-Vertrag können am Jahresende bei der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden. So dürfen ab 2008 2100,- Euro als Sonderausgabe aufgeführt werden.
Das Finanzamt prüft, ob der Steuervorteil beim Riester-Vertrag höher liegt, als die Altersvorsorgezulage durch den Staat und zahlt in diesem Fall sowohl die maximale Förderung als auch eine Rückerstattung des Steuervorteils, der über dem Förderungsbetrag liegt. Dadurch kann ein Beamter vom Riester-Vertrag gleich zweifach profitieren und sich eine gute Altersvorsorge aufbauen.
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