Energieausweis für Nichtwohngebäude… nun beginnt die Uhr zu ticken…
Den Energieausweis kennen wir als Mieter nun schon alle. Diese wurde ja in mehreren Etappen im Jahr 2008 eingeführt. Dabei gibt es vom Energieausweis zwei Varianten…. Den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.
Diese Ausweise sollen dem Mieter, wie dem Vermieter, das Thema Energiesparen durch die richtigen Modernisierungsmaßnahmen an bestehen Gebäuden näher bringen. Durch diesen Energieausweis wird das Bewusstsein der Bevölkerung gestärkt, sich mit dem Thema Energiesparen näher auseinanderzusetzen. Da dies wichtig für die Zukunft ist und auch schon jetzt bares Geld sparen kann.
Nun beginnt die letzte Phase des in der EnEV bestimmten Umgangs mit dem Energieausweis.
Für Nichtwohngebäude, d. h. für Gewerbebauten und auch Büros muss der Eigentümer ab dem 01.07.2009 verbindlich nun einen Energieausweis für Nichtwohngebäude erstellen lassen. Dabei kann der Eigentümer sowohl den bedarfsorientierten (Bedarfsausweis) als auch der verbrauchsorientierten (Verbrauchsausweis) Energieausweis durch einen Energieberater in Rahmen einer Energieberatung erstellen lassen. Ein Energieausweis für Nichtwohngebäude muss in öffentlichen Gebäuden (wie z. B. Rathäusern, Krankenhäusern oder auch Schulen ) mit einer Nettogrundfläche grösser als 1000 qm und regelmäßigem Publikumsverkehr öffentlich ausgestellt werden. Dieser Energieausweis ist wie alle Energieausweise für jeweils 10 Jahre gültig und muss dann wieder erneuert werden.
Dabei gilt nach der EnEV als Nichtwohngebäude „wenn die gewerbliche Nutzung des entsprechenden Gebäudes erheblich von einer reinen Wohnnutzung abweicht und somit die Gewerbefläche des entsprechen Gebäudes einen nicht unerheblichen Teil der Gesamtnutzfläche der Objektes ( konkret mehr als 10 % ) beansprucht“.
Autor: I. Beck
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